Erklärung zur Zugänglichkeit
https://mamillatenerife.com/ verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte zu gewährleisten, der je nach Anwendungsbereich auch für bestimmte private Websites gilt.
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht in vollem Umfang dem Königlichen Erlass 1112/2018, da sie alle Zugänglichkeitsanforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 der Stufe AA erfüllt.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 08. April 2026 erstellt.
Die angewandte Methodik war eine interne Selbstbewertung, die durch den Einsatz automatischer Instrumente wie z. B.:
- WAVE (WebAIM)
- Leuchtturm (Chrome DevTools)
- WebAIM-Kontrastprüfgerät
Link zum Inhalt überspringen
Diese Website enthält einen Link “Zum Inhalt springen”, der über die Tastatur (Tabulator-Taste) zugänglich ist und es dem Benutzer ermöglicht, direkt zum Hauptinhalt der jeweiligen Seite zu gelangen.
Überprüfung
Diese Erklärung wird in regelmäßigen Abständen überprüft, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand ist und künftigen Aktualisierungen der Website Rechnung trägt.
Bemerkungen und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Schwierigkeiten mit der Zugänglichkeit stoßen oder einen Verstoß gegen die Zugänglichkeitsanforderungen melden wollen, wenden Sie sich bitte an uns:
- E-Mail: info@mamillatenerife.com
- Kontakt-Formular: https://mamillatenerife.com/contacto
Sie können einreichen:
- Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
- Ein Antrag auf Zugang zu Informationen, die sich auf Inhalte beziehen, die vom Anwendungsbereich ausgenommen sind oder von der Einhaltung ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Bewerbungsverfahren
Wenn die Antwort auf Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde einreichen, indem Sie sich an die zuständige Stelle für Barrierefreiheit wenden, gemäß dem in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegten Verfahren.
